Spesen 2019

Spesensätze & Übernachtungspauschalen

Hier finden Sie die aktuell gültigen Spesensätze im Kalenderjahr 2019 für die Abrechnung der Dienstreise im Inland und ins Ausland.

Spesensätze     2016  |   2017  |   2018  |   2019
Land Pauschalbeträge für Verpflegungs-mehraufwendungen Pauschbetrag
  mindestens
24 Stunden
ab 8
bis 24 Stunden
für Über- nachtungskosten  
[€] [€] [€]
Deutschland 24 12 20  
Gültig ab 01.01.2019.

Sachbezugswerte

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem amtlichen anteiligen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.
Frühstück: 1,77 EUR
Mittag- und Abendessen: 3,30 EUR
Vollverpflegung: 8,37 EUR

Frühstückspauschale

Bei nicht ausgewiesenen Kosten für das Frühstück ist bei einer Übernachtung im Inland der Spesensatz um 4,80 EURO zu kürzen. Bei einer Übernachtung im Ausland beträgt die Kürzung 20 % des jeweiligen Pauschbetrages für Verpflegungsmehraufwendungen.

Sonstige Pauschalen bei einer Reise im Inland

Abzug für ein Mittagessen im Hotel 9,60 Euro.
Abzug für ein Abendessen im Hotel 9,60 Euro.

Bei einer Reise im Ausland

Abzug für ein Mittagessen/Abendessen im Hotel je 40% des jeweiligen Pauschbetrages für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden.

Reisekosten abrechnen

Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat.

Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.

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