Reklamation & Nachforschen

Und was tut man, wenn die Postsendung den Empfänger kaputt erreicht oder sogar verschwunden ist? Der POSTSITTER hat einmal recherchiert, was die Reklamation und das Nachforschen bringt.

Reklamation

Reklamieren kann immer nur der Absender, denn der hat ja den Auftrag für den Versand gegeben und das Entgelt bezahlt. Das Paket müsste also zur Reklamation an den Absender zurück geschickt werden. Weil das aber recht umständlich ist, kann der Absender auch den Empfänger bitten, zu reklamieren. Dies erfordert allerdings eine schriftlich Erklärung des Absenders, in der er bestätigt, den Empfänger mit der Reklamation zu beauftragen.

Nachforschung

Wenn eine Sendung den Empfänger nicht erreicht hat, muss vom Absender ein Nachforschungsauftrag gestellt werden. Das geht aber nur, wenn dieser den Einlieferungsschein vorlegt. Also immer schön die Belege aufbewahren, bis der Empfänger Ihnen den Erhalt bestätigt. Entsprechende Formulare für den Nachforschungsauftrag halten die Paketdienst auf ihren Internetseiten bereit.

übrigens, die Post lehnt die Haftung auch ab, wenn der Empfänger das Paket ohne Beschwerde angenommen hat. Es sei denn, der Schaden war von außen nicht erkennbar. Allerdings haben Sie dann das Problem, dies zu beweisen!

Und wenn ein Paket beschädigt oder gar nicht ankommt, gibt's nur dann Geld, wenn Sie nachweisen können, dass die entsprechenden Werte wirklich mit dem Paket verschickt wurden. Suchen Sie sich deshalb am besten einen Zeugen (möglichst nicht den Ehepartner), der den Paketinhalt und Versand bestätigen kann. Bei gekauften Waren sollten Sie außerdem Quittungen oder sonstige Belege aufheben.

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