Pauschale Kilometersätze können von Arbeitnehmern und Selbstständigen geltend gemacht werden, die mit einem privaten Fahrzeug für die Firma unterwegs sind.
| Pauschale Kilometersätze | ||
| Die Zulagen für Mitfahrer bei Pkw und Motorrad finden Sie unten im Text | ||
| Pkw | 0,30 Euro | je Fahrtkilometer |
| Motorrad, -roller | 0,13 Euro | je Fahrtkilometer |
| Moped / Mofa | 0,08 Euro | je Fahrtkilometer |
| Fahrrad | 0,05 Euro | je Fahrtkilometer |
Der pauschale Kilometersatz erhöht sich je Fahrtkilometer um 0,02 Euro je Person, die aus beruflichem Anlass mitfährt. Motorradfahrer können für einen Beifahrer 0,01 Euro je Fahrtkilometer aufschlagen.
| Empfehlung | |
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