Reisekosten richtig abrechnen
Damit Sie die Reisekostenabrechnung schnell und korrekt erledigen können, sind folgende Informationen wichtig:.
- Wann wurde die Reise angetreten?
- Wann wurde die Reise beendet?
- Wohin ging die Reise?
Reisekostenabrechnung - zusätzlich für Auslandsreisen
- Flug
Wann hat die Anreise (bei Hin- und Rückflug) zum Flughafen begonnen?
Hinweis: Der Flughafen gilt bereits als Ausland! - Zug
Wann wurde die Grenze (bei Hin- und Rückfahrt) überschritten? - Auto
Wann wurde die Grenze (bei Hin- und Rückfahrt) überschritten?
Im Fahrtenbuch den Kilometerstand mit Anfang und Ende genau eintragen.
Reisekostenabrechnung - Belege, die zu sammeln sind:
- alle Tickets (Flug, Bahn etc.)
- Hotelbelege
Die Ihnen zustehende Pauschale (unterschiedlich hoch) bekommen Sie auf jeden Fall auch ohne Beleg - die Pauschale ist nicht steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei.
Ist das Hotel teurer, brauchen Sie den Beleg, sonst bekommen Sie nur die Pauschale (der Betrag, der über die Pauschale hinausreicht, ist steuer- und sozialversicherungspflichtig). - Taxibelege
- Belege von öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus etc.)
- Restaurantbelege
- Sonstige Ausgaben (Telefon etc.)
Wenn Sie über anfallende Telefonate keine Quittungen haben, können Sie auch einen Eigenbeleg schreiben. Hierauf sollten Sie angeben, wann das Telefonat geführt wurde, mit wem (Name, Firma, Adresse) sowie die entstandenen Kosten. Zum Schluss wird der Eigenbeleg datiert und von Ihnen unterschrieben.