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Steuer�nderungen 2004

  • Der Eingangssteuersatz wird von 19,9% auf 16% gesenkt, der Spitzensteuersatz wird von 48,5% auf 45% gesenkt.

    Der Grundfreibetrag betr�gt bei Ledigen EUR 7.664,00 und bei gemeinsam veranlagten Verheirateten EUR 15.328,00 (keine Einkommensteuer).
     
  • Die Berechnungsbasis (Grundlohn je Stunde) f�r die Steuerfreiheit von Zuschl�gen f�r Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (� 3 Abs. 2 EStG) betr�gt EUR 50 (bisher unbegrenzt).
     
  • Entfernungspauschale: F�r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte werden ab 2004 nur noch EUR 0,30 pro Entfernungskilometer anerkannt. (Bisher EUR 0,36 f�r die ersten 10 Kilometer, f�r jeden weiteren Kilometer EUR 0,40.)

    Der H�chstbetrag der Entfernungspauschale f�r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte betr�gt EUR 4.500 (bisher EUR 5.112; bei Benutzung eines Kraftwagens wie bisher h�here Entfernungspauschale m�glich)
     
  • Gesch�ftsessen: Als betrieblicher Aufwand werden ab 2004 nur noch 70 Prozent der gesch�ftlichen Bewirtungskosten anerkannt. (Bisher waren es 80 Prozent)
     
  • Gesch�ftswagen: Geh�rt ein Fahrzeug zum Betriebsverm�gen, kann der Vorsteuerabzug ohne separatem Antrag in voller H�he geltend gemacht werden. (Der private Nutzungsanteil wird nachtr�glich versteuert.)
     
  • Die steuerfreien H�chstbetr�ge f�r Abfindungen nach � 3 Nr. 9 EStG betragen EUR 7.200, EUR 9.000 und EUR 11.000 (bisher 8.181, 10.226 und 12.271 Euro).
     
  • Der Steuerfreibetrag f�r �bergangsgelder und �bergangsbeihilfen wegen Entlassung aus einem Dienstverh�ltnis ($3 Nr. 10 EStG) betr�gt EUR 10.800 (bisher EUR 12.271).
     
  • AfA: Die Abschreibungen beweglicher Wirtschaftsg�ter des Anlageverm�gens hat ab dem Wirtschaftsjahr 2004 monatsgenau zu erfolgen.
    (Bisherige Handhabung: bei Anschaffungen bis 30.06. konnte die volle Jahres-AfA, bei Anschaffungen nach diesem Stichtag die halbe Jahres-AfA ansetzbar.)
    Beispiel: Die Anschaffung erfolgt im M�rz - 10/12 Jahres-AfA
     
  • Geschenke: Geschenke an Mitarbeiter oder Gesch�ftspartner unterliegen dem H�chstbetrag  von EUR 35,00 (bisher EUR 40,00).
    Die Wertgrenze steuerfreier Naturall�hne f�r Mitarbeiter betr�gt EUR 44,00 (bisher EUR 50,00)
    Die steuerfreie H�chstgrenze f�r Beihilfen aus Anlass von Geburt und Heirat sinkt auf EUR 315,00 (bisher EUR 358,00).
     
  • Der Steuerfreibetrag f�r Belegschaftsrabatte (� 8 Abs. 3 EStG) betr�gt EUR 1.080 (bisher EUR 1.224).
     
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag betr�gt jetzt EUR 920 (bisher EUR 1.044)
     
  • Der Steuerfreibetrag f�r die unentgeltliche/verbilligte �berlassung von bestimmten Verm�gensbeteiligungen betr�gt EUR 135 (bisher EUR 154)
     
  • Der Steuerfreibetrag f�r Sachpr�mien aus Kundenbindungsprogrammen (�3 Nr. 38 EStG) betr�gt EUR 1.080 (bisher EUR 1.224)

    Der ma�gebende Steuersatz bei der Pauschalierung der Einkommensteuer bei Pr�mien aus Kundenbindungsprogrammen betr�gt 2,25% (bisher 2%).
     
  • Steuers�nder: Schwarzgeld aus den Jahren 1993 bis 2002 kann zu einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent straffrei nachversteuert werden.
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