Arbeitslos


Wer seinen Job verliert, muss sich
seit dem 1. Juli 2003 sp�testens drei Monate vor Ende ihres Besch�ftigungsverh�ltnisses - bei k�rzeren Besch�ftigungsverh�ltnissen sofort, also am Tag nach der K�ndigung - beim Arbeitsamt melden, sonst drohen Sperrfristen. Der bisherige Arbeitgeber ist verpflichtet, den (Noch-) Mitarbeiter f�r die erforderlichen Beh�rdeng�nge und Vermittlungsaktivit�ten des Arbeitsamtes bezahlt freizustellen.

Der Freistellungsanspruch richtet sich nach der Besch�ftigungsdauer:

  • 4 Tage (unter 2 Jahren)
  • 7 Tage (ab 2 Jahren)
  • 10 Tage bei �ber 5-j�hriger T�tigkeit im Betrieb.

Durch die �nderung des Bundesurlaubsgesetzes hat der Arbeitnehmer dar�ber hinaus einen Anspruch auf Gew�hrung von Urlaub zur Jobsuche.

Quelle: Bundesregierung - gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2003
 
 
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