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F�r die betriebliche Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Arten der staatlichen F�rderung, die die Besch�ftigten ausw�hlen k�nnen, wenn sie sich durch Entgeltumwandlung beteiligen.

 

Bei einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds k�nnen Besch�ftigte wie bei der privaten Eigenvorsorge die staatliche F�rderung durch Zulage oder Steuervorteil beantragen. Das kann f�r die Bezieher/innen unterer und mittlerer Einkommen g�nstig sein, vor allem wenn sie Kinder haben.

Daneben k�nnen Besch�ftigte bei einer Direktversicherung und einer Pensionskasse Gehaltsbestandteile f�r die zus�tzliche Altervorsorge pauschal versteuern lassen. Das gilt f�r j�hrliche Beitr�ge bis zu 3.408 DM oder 4.200 DM. Dann fallen 20% Steuern (plus Solidarit�tszuschlag und Kirchensteuer) an. Sozialbeitr�ge m�ssen nicht abgef�hrt werden.

F�r Arbeitnehmer/innen, die h�here Beitr�ge in eine Pensionskasse oder Pensionsfonds einzahlen wollen, werden zus�tzliche Beitr�ge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und beitragsfrei gestellt.

Bietet der Arbeitgeber eine Betriebsrente �ber eine Direktzusage oder �ber eine Unterst�tzungskasse an, k�nnen die Arbeitnehmer/innen Teile ihres Gehaltes steuer- und beitragsfrei in diese Altervorsorge einbringen.  

 
Ab 2009 wird f�r Arbeitnehmer/innen eine Gehaltsumwandlung nur noch aus Entgeltbestandteilen m�glich sein, f�r die Sozialversicherungsbeitr�ge abgef�hrt wurden. Die Steuerfreiheit bleibt weiter bestehen. F�r die Beitr�ge der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge bleibt die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit auch nach 2008 bestehen.

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