Seit 1. Januar.2002 gibt es neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine private staatlich gef�rderte Altersvorsorge. Diese zus�tzliche Vorsorge ist freiwillig.
Wer sich jedoch f�r eine zus�tzliche Altersvorsorge entscheidet, kann mit steuerlichen Verg�nstigungen oder Zusch�ssen rechnen.
Gef�rdert werden alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, also:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen einschlie�lich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Verm�gen ruht
nichterwerbst�tige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten)
geringf�gig Besch�ftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
pflichtversicherte Selbstst�ndige (z.B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
Wehr- und Zivildienstleistende
Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte sowie deren Ehegatten
Beamtinnen und Beamten
�brigens: Wenn nur ein Ehepartner zum f�rderf�higen Personenkreis geh�rt, kann auch der selbst nicht f�rderf�hige Ehepartner die Zulagenf�rderung erhalten.
Nicht gef�rdert werden:
Selbstst�ndige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
geringf�gig Besch�ftigte, die ihren Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht aufstocken.