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Hier finden Sie die verkehrsmittelunabh�ngige Entfernungspauschale f�r die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte - g�ltig in 2002 und 2003.
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Die Aufwendungen f�r die Wege zwischen Wohnung und Arbeitst�tte k�nnen Sie steuerlich geltend machen. Die verkehrsmittelunabh�ngigen Entfernungspauschalen sind in 2002 und 2003 wie folgt:
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| f�r die ersten 10 km der k�rzesten Stra�enverbindung zwischen Wohnung und regelm��iger Arbeitsst�tte |
0,36 � je km
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| und f�r jeden weiteren Entfernungskilometer |
0,40 � je km
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| Ber�cksichtigt werden nur volle Kilometer. F�r die Wege, f�r die kein eigener oder zur Nutzung �berlassener Kraftwagen benutzt wird, ist die Pauschale auf insgesamt 5.112,- � begrenzt. Steuerfreie oder pauschal versteuerte Aufwendungszusch�sse bzw. Sachleistungen des Arbeitgebers f�r Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitst�tte sind auf die Entfernungspauschale anzurechnen. |
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Rechenbeispiel:
Sie fahren an 215 Arbeitstagen mit Ihrem PKW zu Ihrer 13 km entfernten Arbeitsst�tte. |
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| f�r die ersten 10 km x 0,36 � x 215 Arbeitstage |
774 � |
| f�r die weiteren 3 km x 0,40 � x 215 Arbeitstage |
258 � |
| Gesamtbetrag |
1.032 �
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| Dies gilt auch, wenn Sie mit dem Fahrrad oder zu Fu� zur Arbeitsst�tte kommen. Allerdings ist f�r Wege, f�r die kein eigener oder zur Nutzung �berlassener Kraftwagen benutzt wird, die Entfernungspauschale auf insgesamt 5.112,- � j�hrlich begrenzt. |
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| Steuerlich geltend machen k�nnen Sie immer nur eine Wegstrecke pro Arbeitstag. Warum dies so ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Vielleicht meinen die Politiker ja, dass der Weg nach Hause bereits zum Freizeitvergn�gen geh�rt. |
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