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Zulagen

Die staatlichen Zulagen

 

Der Startschuss f�r die F�rderung ist am 01. Januar 2002 gefallen. Die staatliche Zulage steigt in vier Schritten. Wer ab 2002 ein Prozent, ab 2004 zwei Prozent, ab 2006 drei Prozent und schlie�lich an 2008 vier Prozent seines Einkommens f�r die zus�tzliche Eigenvorsorge aufwendet, erh�lt den maximalen F�rdersatz. Dabei gilt das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres. Gew�hrt wird eine Grundzulage und eine Kinderzulage f�r jedes Kind, f�r das Anspruch auf Kindergeld besteht.

Grundzulage:

 Zeitraum

Maximale j�hrliche Grundzulage  

  Alleinstehende Ehepaare
 2002 bis 2003

38 �

76 �  

 2004 bis 2005

76 �

152 �  

 2006 bis 2007

114 �

228 �  

 ab 2008

154 �

308 �  

 
Bei Ehepaaren erhalten beide je eine Grundzulage, wenn sie jeweils einen eigenen Vertag zur zus�tzlichen Altersvorsorge abschlie�en. Dies gilt auch, wenn nur ein Ehepartner zum gef�rderten Personenkreis geh�rt.

Kinderzulage f�r jedes Kind, f�r das Anspruch auf Kindergeld besteht.

 Zeitraum

Maximale j�hrliche Grundzulage  

 2002 bis 2003  

46 �  

 2004 bis 2005  

92 �  

 2006 bis 2007  

138 �  

 ab 2008  

185 �  

     
 
Zahlt man weniger als die f�r die H�chstzulage geforderten ein bis vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in die Altersvorsorge, bekommt man auch entsprechend weniger Zulage vom Staat.
 

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