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Grunds�tzlich werden Anlageformen gef�rdert, die im Alter durch lebenslange Zahlungen die staatliche Rente erg�nzen.
Mit Beginn der staatlichen F�rderung 2002 werden von privaten Tr�gern wie Banken und Versicherungen zahlreiche Anlageformen angeboten. Das k�nnen Rentenversicherungen oder Fonds- und Banksparpl�ne sein, die mit Auszahlungspl�nen bis 85 Jahre und Absicherungen f�r das hohe Alter ab 85 Jahre (die so genannte Restverrentungspflicht) verbunden sind. Auch bereits bestehende Vertr�ge z�hlen unter bestimmten Voraussetzungen dazu. Ebenso werden unterschiedliche Formen der betrieblichen Altersversorgung wie etwa Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds gef�rdert.
Zur Herstellung oder zum Erwerb von selbst genutzten Wohneigentum kann ohne Verlust der F�rderung angespartes Kapital bis zu 100.000 DM aus dem Altersvorsorgevertrag entnommen werden, wenn die entnommene Summe in monatlichen Raten bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres wieder in den Vertrag zur�ckgezahlt wird.
Prinzipiell gilt: Jeder entscheidet selbst, welche Form der zus�tzlichen Altersvorsorge die individuell passende ist. Der Staat f�rdert den gew�hlten Vertrag, solange die nachfolgenden Voraussetzungen erf�llt sind.
Grunds�tze zur F�rderung:
Ziel der staatlich gef�rderten Eigenvorsorge ist eine dauerhafte, erg�nzende Alterssicherung. Deshalb unterliegen die Anlageformen gewissen Sicherheitskriterien, die gew�hrleisten, dass die eingezahlten Betr�ge auch im Alter verf�gbar sind.
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