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Ab 2002 haben alle Besch�ftigten einen Anspruch auf die Umwandlung eines Teils ihres Gehaltes (wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) in Beitr�ge zur betrieblichen Altersvorsorge. Bisher war es nur m�glich, Teile des Lohns in Beitr�ge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, wenn der Arbeitgeber zustimmte.
Die eigenen Beitr�ge der Besch�ftigen zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind von Anfang an gesch�tzt und bleiben auch beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bestehen. Die Beitr�ge des Arbeitgebers sind f�r den Arbeitnehmer k�nftig schon nach f�nf Jahren sicher (bisher musste man meist eine 10-j�hrige Betriebszugeh�rigkeit erf�llen). Dadurch verbessern sich die Bedingungen f�r die Mobilit�t der Besch�ftigten.
Mit Pensionsfonds wird eine neue Form der �berbetrieblichen Alterssicherung eingef�hrt, die es auch kleinen und mittleren Betrieben erlaubt, ihren Mitarbeiter/innen ein attraktives Angebot zur Gehaltsumwandlung zu machen.
Die ab 2002 f�r die betriebliche Altersvorsorge geltenden Bedingungen f�r die F�rderung k�nnen f�r Arbeitnehmer/innen g�nstiger sein als jene, die f�r die private Altersvorsorge geschaffen wurden.
F�r eine betriebliche Altersvorsorge sprechen viele Vorteile:
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