und Beitragss�tze in der Sozialversicherung - g�ltig ab 01.01.2002

w

POSTSITTER.de
w
Preisagent f�r Briefe, P�ckchen & Pakete

w
w

Neu:
Portoauskunft
Schnell, neutral & kompetent
Jetzt informieren!

w
w

   

   
w
 
 
w

    

 
  Portokosten
 Startseite
 Tarife & Geb�hren
 Portorechner
 Versandtipps
 Portovergleich Europa
  Paketversand
 Startseite
 Tarife & Geb�hren
 Paketrechner Inland
 Paketrechner Ausland
 Sonderversand
  Postinformation
 Startseite
 Leistungen & Preise
 Postleitzahlen
 Briefmarken
 Post aktuell

 Praktische Hilfen
 f�r den B�roalltag:


 

  Forum 
Homepage
Suche
Kontakt






Ab 2002 haben alle Besch�ftigten einen Anspruch auf die Umwandlung eines Teils ihres Gehaltes (wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) in Beitr�ge zur betrieblichen Altersvorsorge. Bisher war es nur m�glich, Teile des Lohns in Beitr�ge zu einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, wenn der Arbeitgeber zustimmte.

Die eigenen Beitr�ge der Besch�ftigen zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind von Anfang an gesch�tzt und bleiben auch beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bestehen. Die Beitr�ge des Arbeitgebers sind f�r den Arbeitnehmer k�nftig schon nach f�nf Jahren sicher (bisher musste man meist eine 10-j�hrige Betriebszugeh�rigkeit erf�llen). Dadurch verbessern sich die Bedingungen f�r die Mobilit�t der Besch�ftigten.

Mit Pensionsfonds wird eine neue Form der �berbetrieblichen Alterssicherung eingef�hrt, die es auch kleinen und mittleren Betrieben erlaubt, ihren Mitarbeiter/innen ein attraktives Angebot zur Gehaltsumwandlung zu machen.

Die ab 2002 f�r die betriebliche Altersvorsorge geltenden Bedingungen f�r die F�rderung k�nnen f�r Arbeitnehmer/innen g�nstiger sein als jene, die f�r die private Altersvorsorge geschaffen wurden.

F�r eine betriebliche Altersvorsorge sprechen viele Vorteile:  

Der Einzelne kommt im Verbund mit anderen Besch�ftigten auf betrieblicher Ebene in den Genuss wesentlich g�nstigerer Vertragsbedingungen. Ein Arbeitgeber erh�lt z.B. bei den Pensionsfond oder Lebensversicherung, mit der ein Gruppenversicherungsertrag f�r Arbeitnehmer/innen abgeschlossen wird, bessere Bedingungen, als Einzelpersonen bei einer Bank oder Versicherung erhalten.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge f�llt weder eine Abschlussprovision (wie bei der Lebensversicherung) noch eine Ausgabeaufschlag (wie beim Erwerb von Investmentanteilen eines Fonds) an. Das bedeutet geringere Beitr�ge oder mehr Leistung im Alter und insgesamt weniger Verwaltungskosten.

Die Durchf�hrung der betrieblichen Altersvorsorge �bernimmt der Arbeitgeber. Das hei�t, er sucht geeignete Anlageformen und k�mmert sich um die Abf�hrung der Beitr�ge. Und wenn Ihr Arbeitgeber eine Vorsorgung anbietet, ber�t �ber die Vorz�ge der einzelnen F�rderwege,   macht ma�geschneiderte Angebote und unterst�tzt Sie bei der Inanspruchnahme der F�rderung. 

...weiterw

w
 
 

Impressum | ï¿½ber uns | Kontakt | Weitersagen | Presse | Firmeneintrag | WerbenPOSTSITTER bookmarken
w

 



Copyright � 1999 - 2003 by POSTSITTER, Hamburg
Alle Angaben ohne Gew�hr. Beachten Sie hierzu bitte auch unseren Disclaimer und den Nutzungshinweis.Zum Seitenanfang