Bei der Wahl der betriebliche Altersvorsorge stehen dem Arbeitgeber verschieden Formen zur Auswahl, die er seinen Arbeitnehmer/innen anbieten kann.
Direktzusage
(auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage)
Die unmittelbare Versorgungszusage ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Besch�ftigten oder dessen Angeh�rigen nach Beendigung des Arbeitsverh�ltnisses die Versorgungsleistungen zu gew�hren. Tr�ger der Versorgung ist das Unternehmen. Die Versorgungsleistungen werden aus betrieblichen Mitteln finanziert. Die Arbeitnehmer/innen leisten keine eigenen Beitr�ge. Die staatliche F�rderung bekommen sie deshalb nur, wenn sie neben dieser Zusage eine zus�tzliche Altersvorsorge betreiben. Das kann auch eine Direktversicherung �ber den Arbeitgeber sein. Es ist vorgesehen, dass Anwartschaften aus Direktzusage und Unterst�tzungskasse steuer- und beitragsfrei auf einen f�rderf�higen Pensionsfonds �bertragen werden.
Unterst�tzungskasse
Die Unterst�tzungskasse ist eine selbstst�ndige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Das Verm�gen wird durch Zuwendungen des Tr�gerunternehmens oder durch eigene Verm�gensertr�ge aufgebaut und erhalten. Zur F�rderf�higkeit gilt das Gleiche wie der der Direktzusage.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer f�r seine Arbeitnehmer/innen abschlie�t. Bezugsberechtigt sind der Besch�ftigte oder seine Hinterbliebenen. Die Finanzierung erfolgt durch Beitr�ge des Arbeitgebers. Eine Beitragsbeteiligung des Arbeitnehmers in Form von Gehaltsumwandlung ist die Regel.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung �hnlich einer Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Sie wird zumeist in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit betrieben. In der Pensionskasse sind die Arbeiternehmer/innen selbst Mitglieder und leisten Beitr�ge.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist der Pensionskasse �hnlich, ist aber freier in der Auswahl der Geldanlagen. Er zahlt lebenslange Altersrenten mit der M�glichkeit der Abdeckung des Invalidit�ts- und Hinterbliebenenrisikos. Renten aus dem Pensionsfonds unterliegen bei Steuerfreiheit des Aufwands der vollen Besteuerung. Um die Sicherheit der f�r ein Altersverm�gen angelegten Gelder zu gew�hrleisten, werden die Pensionsfonds vom Staat �berwacht. Daneben besteht Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein a.G.