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Kein gemeinsamer Ehename
Wenn Sie keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, wird jeder den zur Zeit der Eheschlie�ung gef�hrten Namen auch nach der Eheschlie�ung weiterf�hren.
Wenn Nachwuchs ins Haus steht, mu� entschieden werden, welcher der beiden derzeit von den Eltern gef�hrte Namen Nachname des Kindes wird. Die Bestimmung erfolgt durch �ffentlich beglaubigte Erkl�rung gegen�ber dem Standesbeamten. Ein Doppelname ist nicht m�glich.
Die Bestimmung erfolgt zugleich f�r Ihre weiteren Kinder und kann nachtr�glich nicht widerrufen werden.
Haben die Eltern sich einen Monat nach Geburt des Kindes nicht auf einen Namen geeinigt, so �bertr�gt das Vormundschaftsgericht das Bestimmungsrecht f�r den Nachnamen auf einem Elternteil. Wird nach Ablauf der vom Vormundschaftsgericht gesetzten Frist das Bestimmungsrecht nicht ausge�bt, erh�lt das Kind den Namen des Elternteils, dem das Bestimmungsrecht �bertragen wurde.
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