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�nderungen im Namensrecht f�r Kinder zum 01.07.1998
Die Bestimmung des Familiennamens eines Kindes erfolgen seit dem 01.07.1998 nach folgenden Regeln:
F�hren die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes einen gemeinsamen Familiennamen, erh�lt auch ihr Kind diesen Namen.
F�hren die Eltern zum Geburtszeitpunkt keinen gemeinsamen Familiennamen und steht ihnen die eheliche Sorge f�r ihr Kind gemeinsam zu, so entscheiden sie gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den Familiennamen des Vaters erhalten soll. K�nnen sie sich nicht einigen, so �bertr�gt das Familiengericht die Entscheidung einem der beiden Elternteile. Ein aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzter Doppelname kann nicht gebildet werden.
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