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Gemeinsamer Ehename

  Gemeinsamer Ehename
  Kein gemeinsamer Ehename
  �nderungen im Namensrecht f�r Kinder zum 01.07.1998


Gemeinsamer Ehename

Bevor Sie die Eheschlie�ung beim Standesamt anmelden, sollten Sie sich Gedanken dar�ber machen, wie Ihr Name und der Ihres Partners in Zukunft lauten soll. Sie k�nnen, m�ssen aber nicht einen gemeinsamen Ehenamen f�hren.

Nach dem Gesetz k�nnen die Ehegatten nur den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Die Bestimmung eines Doppelnamens im Sinne einer Kombination beider Namen als Ehenamen hat der Gesetzgeber nicht zugelassen. Ebenfalls nicht zul�ssig ist die Weitergabe eines fr�her erheirateten Namens auf den neuen Ehegatten.

Die Namensgebung selbst erfolgt bei der Eheschlie�ung durch Erkl�rung gegen�ber dem Standesbeamten.

Der Ehegatte, dessen Name nicht gemeinsamer Ehenamen geworden ist, kann gegen�ber dem Standesbeamten zus�tzlich die Erkl�rung abgeben, dass er oder sie einen sog. Begleitnamen zum Ehenamen f�hren will. Dies kann der Geburtsname, der z. Zt. gef�hrte Name, ja selbst ein erheirateter Name sein, den man zum gemeinsam gew�hlten Ehenamen entweder voran- oder nachstellen kann. Ist dies allerdings ein Doppelname, kann nur einer dieser Namen dem Ehenamen angef�gt werden. Die Namensverdoppelungen, wie zum Beispiel Schmidt - Schmidt sind im Rahmen der Bestimmung nicht zul�ssig.

 
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