Die G�tertrennung
Bei diesem G�terstand bleibt jeder Ehegatte Inhaber seines eigenen Verm�gens und haftet ausschlie�lich allein f�r seine Schulden. Bei Beendigung der Ehe findet kein Zugewinnausgleich und kein Versorgungsausgleich (Rente !!) statt.
Die G�tertrennung tritt ein, wenn Sie vor einem Notar einen Ehevertrag mit entsprechendem Inhalt abschlie�en. Es gen�gt bereits, wenn Sie den gesetzlichen G�terstand ausschlie�en oder aufheben, den Zugewinn- oder Versorgungsausgleich ausschlie�en oder eine fr�here G�tergemeinschaft aufheben und keine sonstigen Vereinbarungen treffen.
Eine Verletzung der Formvorschrift des � 1410 BGB macht den Ehevertrag nichtig. Den Ehevertrag k�nnen Sie auch schon als Verlobte abschlie�en. Kommt es nicht zur Eheschlie�ung, ist der Vertrag gegenstandslos. Die G�tertrennung endet durch Beendigung der Ehe oder durch anders lautende ehevertragliche Regelung.
TIPP Dokumentieren Sie zu Beginn ihrer Ehe gemeinsam Ihr jeweiliges Anfangsverm�gen. Soweit dagegen kein Verzeichnis aufgenommen ist, wird vermutet, dass das Endverm�gen der Ehegatten den Zugewinn darstellt.
Auch Lottogewinne oder Schmerzensgelder fallen unter den Zugewinn. Erbschaften und Schenkungen Dritter w�hrend der Ehezeit erh�hen dagegen in der Regel nicht den Zugewinn, sondern verbleiben allein dem beg�nstigten Ehegatten. Negative Anfangsverm�gen hat der Gesetzgeber �brigens ausgeschlossen. Und weil wir gerade bei �Schulden� sind: Jeder Ehegatte haftet f�r seine vor oder w�hrend der Ehe eingegangenen Verbindlichkeiten grunds�tzlich allein.
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