POSTSITTER > Hochzeit > Hochzeitsplaner > Hochzeit / Heiraten > Hochzeitstag

Telefonauskunft

POSTSITTER.de
Rubrik Hochzeit & Heiraten
neutral - unabh�ngig - kompetent

Telefonauskunft
w
 

    Das Portal f�r B�roassistenz & Postinformation

w

    

w
   

Rubriken & Services

 
w
Auskunft
Auto & Verkehr
Bank
B�roalltag
Computer
Ferien
Gesch�ftsreise
w
Hamburg
  � Hochzeit
w
Handy
Internet
Jobguide
Kurierdienst
Messetermine
Paket
Personal
Portokosten
Postinformation
Shopping
Spesens�tze
Steuern
Telefon
�bersetzen
Weltzeiten
W�rterbuch
Workout

 
 
w

G�terstand: Zugewinngemeinschaft

  Die Zugewinngemeinschaft
  Die G�tergemeinschaft
 
Die G�tertrennung


Die Zugewinngemeinschaft

Sofern Sie nichts anderes per Ehevertrag vereinbaren, tritt mit der Eheschlie�ung automatisch der G�terstand der Zugewinngemeinschaft in Kraft. Entgegen manch landl�ufiger Meinung bleibt das Verm�gen des Mannes und das Verm�gen der Frau getrennt - es entsteht also kein gemeinschaftliches (Ehe-)Verm�gen. Jeder Ehegatte bleibt Alleineigent�mer und Inhaber seines Verm�gens, auch wenn dies nach der Eheschlie�ung erworben wird
.

Erst bei der Beendigung der Zugewinngemeinschaft findet ein sog. Ausgleich statt (Scheidung, Aufhebung oder Nichtigkeit der Ehe, Tod, vertragliche Vereinbarung eines anderen G�terstandes). Vereinfacht ausgedr�ckt, wird beim sog. Zugewinnausgleich das Anfangsverm�gen beider Ehegatten mit dem Endverm�gen beider Ehegatten verglichen. Derjenige, der einen h�heren Zugewinn erzielt hat, muss die H�lfte des erzielten Zugewinnes dem Ehegatten ausgleichen. Der Ehegatte erwirbt dabei nicht Eigentum an bestimmten Dingen oder Forderungen, sondern erh�lt einen Anspruch auf Zahlung in Geld.

TIPP  Dokumentieren Sie zu Beginn ihrer Ehe gemeinsam Ihr jeweiliges Anfangsverm�gen. Soweit dagegen kein Verzeichnis aufgenommen ist, wird vermutet, dass das Endverm�gen der Ehegatten den Zugewinn darstellt.

Auch Lottogewinne oder Schmerzensgelder fallen unter den Zugewinn.  Erbschaften und Schenkungen Dritter w�hrend der Ehezeit erh�hen dagegen in der Regel nicht den Zugewinn, sondern verbleiben allein dem beg�nstigten Ehegatten. Negative Anfangsverm�gen hat der Gesetzgeber �brigens ausgeschlossen. Und weil wir gerade bei �Schulden� sind: Jeder Ehegatte haftet f�r seine vor oder w�hrend der Ehe eingegangenen Verbindlichkeiten grunds�tzlich allein.

 
M�chten Sie hier mit einem eigenen Eintrag vertreten sein? Hier gibt�s Infos
 
w w
w
   
 

eine Seite zurückHomepage | Postoffice | Sekretariat | Feedback | Suche | ï¿½ber uns | Forum | Werben
w

 


Copyright � 1999 - 2002 by POSTSITTER, Hamburg

Alle Angaben ohne Gew�hr. Beachten Sie hierzu bitte auch unseren Disclaimer und den Nutzungshinweis.Zum Seitenanfang