Steuernummer auf Rechnungen

Wer Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellt, muss darauf seit 1.7.2002 zus�tzlich zu den bisher schon �blichen Angaben auch seine Steuernummer angeben (gilt ebenso f�r Gutschriften). So bestimmt es das neue "Steuerverk�rzungsbek�mpfungsgesetz".
Auf was muss man konkret achten? Achten Sie auf das Vorhandensein der Steuernummer bei eingehenden Rechnungen. Das Fehlen der Steuernummer zieht nach sich, dass keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Mit den im Steuerverk�rzungsbek�mpfungsgesetz vorgesehenen Ma�nahmen m�chte die Bundesregierung das Steueraufkommen aus der Umsatzsteuer als eine der bedeutendsten Einnahmequellen von Bund, L�ndern und Gemeinden gegen zunehmende Betrugsf�lle sichern.
Die Ausnahmen nach den �� 33 und 34 der UStDV f�r Kleinbetr�ge sind:
� 33 Rechnungen �ber Kleinbetr�ge
Rechnungen, deren Gesamtbetrag 100 Euro nicht �bersteigt, m�ssen mindestens
1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers;
2. die Menge und die handels�bliche Bezeichnung des Gegenstandes der
3. das Entgelt und den Steuerbetrag f�r die Lieferung oder sonstige Leistung
4. den Steuersatz. Die � 31 und � 32 sind entsprechend anzuwenden.
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