 Sprachreisen steuerlich absetzen

Sprachreisen ins EU-Ausland k�nnen als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Kurs ausschlie�lich dem beruflichen fortkommen dient.
Das stellte der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klar (Az.: VI R 168/99). Laut EG-Vertrag m�ssen Sprachkurse in allen L�ndern der EU gleich behandelt werden.
F�r den Steuerzahler hei�t das: Er muss das Finanzamt davon �berzeugen, dass der Lehrgang ausschlie�lich der beruflichen Weiterbildung dient.
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