Briefe / Einschreiben Wenn ein "normaler" Brief verschwindet, gibt es nichts von der Post. Sogar f�r Einschreiben zahlt die Post grunds�tzlich nicht mehr als 25,- EUR.
Express Brief Bei Verlust haftet die Deutsche Post bis 500,- EUR. H�herwertige Brief-Inhalte k�nnen Sie mit einer zus�tzlichen Transportversicherung abdecken.
Die Versicherung kostet 2,56 EUR bei einer Wertangabe bis 2.500,- EUR bzw. 10,23 EUR bei einer Wertangabe bis 25.000,- EUR.
P�ckchen Bei Besch�digung oder Verlust beim P�ckchen haftet die Post generell nicht.
Paket Bei Verlust oder Besch�digung eines Pakets haftet die Deutsche Post bis 500,- EUR (gilt nicht f�r den Versand in alle L�nder). Nationale Pakete k�nnen Sie �ber die Grundhaftung von 500,- EUR zus�tzlich mit einer Transportversicherung absichern. Die Kosten betragen 3,07 EUR bei einer Wertangabe bis 2.500,- EUR bzw. 12,27 EUR bei einer Wertangabe bis 25.000,- EUR.
Internationale Pakete k�nnen mit dem Tarif "Wert International" zus�tzlich versichert werden. Die Kosten belaufen sich auf 4,60 EUR bei einer Wertangabe bis 500,- EUR und jede weiteren 100,- EUR Wertangabe kosten 0,77 EUR Versicherung.
Und was tut man, wenn etwas kaputt oder verschwunden ist?
Reklamation Reklamieren kann immer nur der Absender, denn der hat ja den Auftrag f�r den Versand gegeben und das Entgelt bezahlt. Das Paket m�sste also zur Reklamation an den Absender zur�ck geschickt werden. Weil das aber recht umst�ndlich ist, kann der Absender auch den Empf�nger bitten, zu reklamieren. Dies erfordert allerdings eine schriftlich Erkl�rung des Absenders, in der er best�tigt, den Empf�nger mit der Reklamation zu beauftragen.
Nachforschungsauftrag Wenn eine Sendung den Empf�nger nicht erreicht hat, muss vom Absender ein Nachforschungsauftrag gestellt werden. Das geht aber nur, wenn dieser den Einlieferungsschein vorlegt. Also immer sch�n die Belege aufbewahren, bis der Empf�nger Ihnen den Erhalt best�tigt.
�brigens, die Post lehnt die Haftung auch ab, wenn der Empf�nger das Paket ohne Beschwerde angenommen hat. Es sei denn, der Schaden war von au�en nicht erkennbar. Allerdings haben Sie dann das Problem, dies zu beweisen!
Last but not least eine gute Nachricht!
Verletzt ein Postbediensteter vors�tzlich seine Pflichten - das hei�t zum Beispiel: er stiehlt - so haftet die Post uneingeschr�nkt f�r s�mtliche Sch�den und Folgesch�den. Um dies zu beweisen, m�ssten Sie aber rein theoretisch den Postbediensteten beim Diebstahl beobachten - und m�glichst noch einen Zeugen dabei haben.
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