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Mit dem Steuer�nderungsgesetz 2003 (pdf) kommen einige �nderungen auf Ihr Unternehmen zu.
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Seit 1.1.2004 muss auf jeder Rechnung eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer vorhanden sein. (Das Bundesfinanzministerium hat jedoch eine �bergangsfrist einger�umt: Rechnungen, die bis zum 1. Juli 2004 ausgestellt werden, d�rfen noch nach den alten Regelungen behandelt werden.)
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Das Steuerverk�rzungsbek�mpfungsgesetz bestimmte ab 1.7.2002: Wer Rechnungen (auch Gutschriften) mit Mehrwertsteuer ausstellt, muss zus�tzlich zu den bisher schon �blichen Angaben auch die Steuernummer aufdrucken.
Das Steuer�nderungsgesetz 2003 enth�lt nun die M�glichkeit, seit 1. Januar 2004 statt der Steuernummer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) auf Rechnungen und Gutschriften anzugeben. Wer die Vorschrift vom 1.7.2002 datenschutzrechtlich f�r bedenklich hielt (die Steuernummer gilt bei telefonischen Ausk�nften beim Finanzamt als Identifikation zur Berechtigung) sollte von dieser M�glichkeit unbedingt Gebrauch machen.
Wer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) nicht kennt, kann diese beim Bundesamt f�r Finanzen, - Au�enstelle Saarlouis -, 66738 Saarlouis anfordern.
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Auf Kleinbetragsrechnungen bis 100 Euro muss keine Steuernummer aufgedruckt werden.
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Im Schreiben des BMF vom 29.01.2004 (pdf) finden Sie Einzelheiten zum Thema Rechnungserstellung.
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