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Website-Betreiber sind dazu verpflichtet, ein auf ihrer Seite vorhandenes G�stebuch regelm��ig auf rechtswidrige Inhalte hin zu �berpr�fen.

Dieses Gerichtsurteil geht laut Internet World aus einer Entscheidung des Landgerichts Trier hervor (Az.: 4 O 106/00). Darin heisst es u.a.: "Die Sorgfaltspflicht fordere vom Webmaster, sein G�stebuch mindestens einmal pro Woche zu sichten. Wer dies nicht tue, mache sich die im G�stebuch ver�ffentlichten Meinungen zu Eigen."

 
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