Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat.
F�r eint�gige Reisen ins Ausland und f�r R�ckreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten T�tigkeitsortes im Ausland ma�gebend.