km-Pauschale

Pauschale Kilometers�tze k�nnen von Arbeitnehmern und Selbstst�ndigen geltend gemacht werden, die mit einem privaten Fahrzeug f�r die Firma unterwegs sind.
 
 Pauschale Kilometersätze (g�ltig seit 01.01.2002)
 Pkw 0,30 Euro je Fahrtkilometer
 Motorrad, -roller 0,13 Euro je Fahrtkilometer
 Moped / Mofa 0,08 Euro je Fahrtkilometer
 Fahrrad 0,05 Euro je Fahrtkilometer
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 Die Zulagen f�r Mitfahrer bei Pkw und Motorrad finden Sie unten im Text
 

Der pauschale Kilometersatz erh�ht sich je Fahrtkilometer um 0,02 Euro je Person, die aus beruflichem Anlass mitf�hrt. Motorradfahrer k�nnen f�r einen Beifahrer 0,01 Euro je Fahrtkilometer aufschlagen.

Pauschale Kilometers�tze gelten auch f�r Fahrten zu st�ndig wechselnden Einsatzorten, wie bei Bauarbeitern oder Kundendiensten. Sie treffen auch auf Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsf�hrung zu. Wer h�here Kosten hat, kann auch die absetzten, muss sie allerdings individuell nachweisen. 

 
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