Posthaftung - Reklamation - Nachforschung: Wie sind Postsendungen bei der Post abgesichert und was man im Schadensfall erh�lt

Reklamation & Nachforschen


Und was tut man, wenn das Paket oder P�ckchen den Empf�nger kaputt erreicht oder sogar verschwunden ist? Der POSTSITTER hat einmal recherchiert, was die Reklamation und das Nachforschen bringt.
 
Reklamation
Reklamieren kann immer nur der Absender, denn der hat ja den Auftrag f�r den Versand gegeben und das Entgelt bezahlt. Das Paket m�sste also zur Reklamation an den Absender zur�ck geschickt werden. Weil das aber recht umst�ndlich ist, kann der Absender auch den Empf�nger bitten, zu reklamieren. Dies erfordert allerdings eine schriftlich Erkl�rung des Absenders, in der er best�tigt, den Empf�nger mit der Reklamation zu beauftragen. 

Nachforschung
Wenn eine Sendung den Empf�nger nicht erreicht hat, muss vom Absender ein Nachforschungsauftrag gestellt werden. Das geht aber nur, wenn dieser den Einlieferungsschein vorlegt. Also immer sch�n die Belege aufbewahren, bis der Empf�nger Ihnen den Erhalt best�tigt. 

�brigens, die Post lehnt die Haftung auch ab, wenn der Empf�nger das Paket ohne Beschwerde angenommen hat. Es sei denn, der Schaden war von au�en nicht erkennbar. Allerdings haben Sie dann das Problem, dies zu beweisen! 

 
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