Reklamation Reklamieren kann immer nur der Absender, denn der hat ja den Auftrag f�r den Versand gegeben und das Entgelt bezahlt. Das Paket m�sste also zur Reklamation an den Absender zur�ck geschickt werden. Weil das aber recht umst�ndlich ist, kann der Absender auch den Empf�nger bitten, zu reklamieren. Dies erfordert allerdings eine schriftlich Erkl�rung des Absenders, in der er best�tigt, den Empf�nger mit der Reklamation zu beauftragen.
Nachforschung Wenn eine Sendung den Empf�nger nicht erreicht hat, muss vom Absender ein Nachforschungsauftrag gestellt werden. Das geht aber nur, wenn dieser den Einlieferungsschein vorlegt. Also immer sch�n die Belege aufbewahren, bis der Empf�nger Ihnen den Erhalt best�tigt.
�brigens, die Post lehnt die Haftung auch ab, wenn der Empf�nger das Paket ohne Beschwerde angenommen hat. Es sei denn, der Schaden war von au�en nicht erkennbar. Allerdings haben Sie dann das Problem, dies zu beweisen!
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