Datenschutz beim Paketversand Der Zustellvorgang beginnt z.B. bei der Deutschen Post AG mit dem Einscannen des auf dem Paket aufgeklebten Identcodes in den Handscanner. Danach werden vom Zusteller die Empf�ngerdaten wie z.B. Empf�ngername eingegeben, bei einer Ersatzzustellung der Name des Ersatzempf�ngers. Automatisch gespeichert werden im System zus�tzlich die Auslieferungsdaten; dazu geh�ren der Name des Zustellers, Datum Uhrzeit etc. als Information �ber das Auslieferungsereignis.
Die anl�sslich der Auslieferung des Paketes auf dem Scanner geleistete Unterschrift wird zum Nachweis der ordnungsgem��en Zustellung archiviert, d.h. f�r den Fall, dass der Absender einen Auslieferungsnachweis f�r sein Paket w�nscht. Dieser Auslieferungsnachweis enth�lt neben Empf�ngernamen und -anschrift bzw. entsprechenden Daten eines Ersatzempf�ngers die vorgenannten Auslieferungsdaten und eine grafische Wiedergabe der Unterschrift als �Beweis� der Auslieferung des Paketes. Auf die Daten einer Paketzustellung kann nur mit Hilfe der Identcodes der Sendung zugegriffen werden. Andere Zugriffsm�glichkeiten sind durch programmtechnische und organisatorische Ma�nahmen ausgeschlossen.
Das Verfahren ist trotz einiger noch verbesserungsw�rdiger Details, datenschutzrechtlich nicht bedenklich, weil die elektronisch gespeicherte Unterschrift in Verbindung mit den sonstigen Auslieferungsdaten nicht mehr als solche Angaben �ber den Zustellvorgang liefert, die zur Kl�rung in Zweifelsf�llen erforderlich sind.
Quelle: Der Bundesbeauftragte f�r Datenschutz
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