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Urlaubsanspruch
Alles zum Thema Urlaubsanspruch - Urlaubsantrag - Ablehnung des Urlaubsantrages - Urlaubsgeld und Erkrankung im Urlaub.
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Urlaubsanspruch

Grunds�tzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen, �ber deren Zeitpunkt er selbst entscheiden kann. Allerdings muss er sowohl auf die Urlaubsw�nsche der Mitarbeiter als auch auf die Situation im Betrieb R�cksicht nehmen
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Urlaubsantrag

Wenn die Situation im Betrieb es nicht erlaubt, dass der Mitarbeiter Urlaub nimmt, kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen. Als dringende betriebliche Belange kommen z.B. in Betracht:
- Betriebsurlaub
- Unterbesetzung im Betrieb wegen besonders hohen Krankheitsstandes oder K�ndigung von Mitarbeitern
- Vertretungsm�glichkeiten
- Stillstandzeiten, Betriebsst�rungen, Wartezeiten
- unerwarteter Arbeitsanstieg zum Beispiel wegen zus�tzlicher Auftr�ge
- besonders arbeitsintensive Zeit bedingt durch die Eigenart der Branche (zum Beispiel Schlussverkauf, Weihnachtsverkauf)
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Nachtr�gliche Ablehnung des Urlaubsantrages

Wenn der Urlaubsantrag ohne triftigen Grund abgelehnt wird, sollte man sich an den Betriebsrat beziehungsweise an das Arbeitsgericht wenden. Es ist aber auch m�glich, dass der Arbeitgeber die Urlaubsgenehmigung kurz vor Urlaubsbeginn wieder zur�cknimmt. Er kann den Besch�ftigten sogar vorzeitig aus dem Urlaub zur�ckrufen. Allerdings muss er f�r eine solche Ma�nahme einen dringenden betrieblichen Notfall nachweisen k�nnen, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer als einziger in Der Lage ist, eine defekte Maschine zu reparieren, die den gesamten Betriebslauf unterbricht. Die anfallenden Stornierungs- oder Umbuchungskosten m�ssen dann vom Arbeitgeber getragen werden. |
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Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Urlaubsgeld ist eine zus�tzliche Leistung des Arbeitgebers, auf die der Arbeitnehmer grunds�tzlich keinen Anspruch hat, es sei denn, dies ist festgelegt durch:
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung oder
- den Arbeitsvertrag
Dem Arbeitnehmer steht aber das Urlaubsentgelt zu, welches sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs berechnet.
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Erkrankung im Urlaub

Falls der Arbeitnehmer w�hrend des Urlaubs erkrankt, werden die Tage der Arbeitsunf�higkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet (Vgl. � 9 BurlG). Allerdings muss die Krankheit durch ein �rztliches Attest nachgewiesen werden |
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