Die Werte, die bei Geschäftsreisen für Mahlzeiten angesetzt werden, haben sich geändert. Alle Infos zu den neuen Verpflegungspauschalen auf einen Blick.
Für die amtlichen Sachbezugswerte, die in Reisekosten-Abrechnungen für Mahlzeiten anzusetzen sind, gelten seit 1. Januar 2013 neue Höhen. Wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben mitteilt, wurden die Sätze an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und entsprechend angehoben.
Sachbezugswerte können dann angesetzt werden, wenn ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber Mahlzeiten auf einer Geschäftsreise gewährt bekommt. Allerdings muss der Arbeitgeber diese Mahlzeiten veranlassen und auch die Rechnung muss auf den Arbeitgeber ausgestellt sein.
An der Höhe des Verpflegungsmehraufwands für Dienstreisen im Inland von 6 Euro, 12 Euro und 24 Euro ändert sich in diesem Jahr noch nichts. Erst für 2014 steht die Reisekosten-Reform an, bei der es dann nur noch die Sätze 12 Euro und 24 Euro geben wird.
Die Reisespesen für Auslandsreisen haben sich allerdings geändert.
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