 Weitergelten der Lohnsteuer-Tabellen 2002 auch in 2003
BMF-Schreiben vom 25. Oktober 2002 - IV C 5 - S 2361 -197/02 -
Verschiebung der Steuerentlastungsstufe des Jahres 2003 auf das Jahr 2004 durch das Flutopfersolidarit�tsgesetz vom 19. September 2002 (BGBl. I S. 3651)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbeh�rden der L�nder wird darauf hingewiesen, dass durch die Verschiebung der f�r das Jahr 2003 vorgesehenen Steuerentlastungsstufe um ein Jahr die nachstehend aufgef�hrten Ver�ffentlichungen und Bekanntmachungen auch noch f�r das Jahr 2003 anzuwenden sind:
1. Die vom Bundesministerium der Finanzen erstellten allgemeinen und besonderen Lohnsteuertabellen, die als Beilage 229 a zum Bundesanzeiger vom 7. Dezember 2001 ver�ffentlicht worden sind.
2. Der f�r das Jahr 2002 mit BMF-Schreiben vom 28. September 2001 (BStBl I S. 672, 793) ver�ffentlichte Programmablaufplan f�r die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidarit�tszuschlags und der Ma�stabsteuer f�r die Kirchenlohnsteuer.
3. Die mit BMF-Schreiben vom 19. September 2001 (BStBl. I S. 667) bekannt gemachten neuen Tabellen f�r die Erhebung des Solidarit�tszuschlags im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ab 2002.
4. Das mit BMF-Pressemitteilung vom 7. September 2001 ver�ffentlichte Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten f�r das Jahr 2002.
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