 G�stebuch checken

Website-Betreiber sind dazu verpflichtet, ein auf ihrer Seite vorhandenes G�stebuch regelm��ig auf rechtswidrige Inhalte hin zu �berpr�fen.
Dieses Gerichtsurteil geht laut Internet World aus einer Entscheidung des Landgerichts Trier hervor (Az.: 4 O 106/00). Darin heisst es u.a.: "Die Sorgfaltspflicht fordere vom Webmaster, sein G�stebuch mindestens einmal pro Woche zu sichten. Wer dies nicht tue, mache sich die im G�stebuch ver�ffentlichten Meinungen zu Eigen."
|