Hier finden Sie die aktuell gültigen Spesensätze im Kalenderjahr 2009 für die Abrechnung der Dienstreise im Inland und ins Ausland.
| Spesensätze 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | |||||
| Land | Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen | Pausch- betrag | |||
| mindestens 24 Stunden |
weniger als 24, aber mindestens 14 Stunden | weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden | für Über- nachtungs- kosten | ||
| [€] | [€] | [€] | [€] | ||
| Deutschland | 24 | 12 | 6 | 20 | |
| weltweit | |||||
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem amtlichen anteiligen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.
Frühstück: 1,57 EUR
Mittag- und Abendessen: 2,80 EUR
Bei nicht ausgewiesenen Kosten für das Frühstück ist bei einer Übernachtung im Inland der Spesensatz um 4,80 EURO zu kürzen. Bei einer Übernachtung im Ausland beträgt die Kürzung 20 % des jeweiligen Pauschbetrages für Verpflegungsmehraufwendungen.
Abzug für ein Mittagessen im Hotel 9,60 Euro.
Abzug für ein Abendessen im Hotel 9,60 Euro.
Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat.
Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.