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Neuer Service bei der Telefonauskunft: Die Nummer
führt zu Name und Adresse
Wer sich in Eile nur eine Rufnummer notiert hat
und nicht mehr weiß, ob sich ein Freund oder eine Firma hinter der
anonymen Zahlenreihe verbirgt, kann sich künftig mit Hilfe der Nummer
auf die Suche nach dem passenden Telefonteilnehmer machen. Das neue
Telekommunikationsgesetz erlaubt die so genannte Invers- oder auch Rückwärtssuche. Das
bedeutet, Auskunftsdienste dürfen künftig über die Telefonnummer Name
und Adresse von Teilnehmern rückverfolgen und diese Daten an fahndende
Kunden weitergeben.
Allerdings: Die Inverssuche ist nur erlaubt, wenn der gesuchte
Teilnehmer im Telefonbuch oder einem elektronischen Kundenverzeichnis
eingetragen und darauf hingewiesen worden ist, dass er gegen das
Aufspüren über die Rufnummer Widerspruch einlegen kann. Weitere Regeln
die Firmen beachten müssen, die den neuen Auskunftsservice anbieten:
- Die bisherige Auskunftspraxis, über die Angabe eines Namens die
entsprechende Rufnummer zu erfragen, bleibt bestehen.
Auskunftsdienste dürfen Nummern oder Auskünfte über Anschrift,
Beruf, Branche auch künftig nur preisgeben, wenn ein Teilnehmer mit
der Weitergabe seiner persönlichen Daten einverstanden ist. Diese
Angaben müssen den Hinweisen im öffentlichen Telefonbuch
entsprechen.
- Bei der Inverssuche gibt’s jedoch eine Einschränkung. Wird künftig
ein Teilnehmer über eine Rufnummer identifiziert, darf die
Telefonauskunft nur die im Telefonbuch veröffentlichen Namen und
Anschriften nennen. Die Angabe des Berufs oder der Branche ist
hierbei untersagt.
- Eine Suche über die Rufnummer darf von telefonischen
Auskunftsdiensten nur dann angeboten werden, wenn Kunden, die
bereits im Telefonbuch oder in einem elektronischen Verzeichnis
eingetragen sind, gegen die Inverssuche keinen Widerspruch eingelegt
haben. Die Auskunftsdienste müssen ausdrücklich auf dieses
Widerspruchsrecht hinweisen. Der Hinweis auf das
Widerspruchsrecht wird über die Telefonrechnung des
Netzanschlussbetreibers versandt, also in den meisten Fällen über
die Deutsche Telekom AG. Diese informiert zurzeit ihre Kunden über
die aktuellen Telefonrechnungen.
- Telefonkunden, die nicht wollen, dass Name und Anschrift über ihre
Rufnummer ermittelt werden können, sollten der Inverssuche
unverzüglich widersprechen. Der Widerspruch kann jederzeit kostenlos
beim Netzanschlussbetreiber schriftlich oder telefonisch eingelegt
werden.
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